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Gewerbeertragsteuer
Gegenstand der Gewerbeertragsteuer als Teil der
Gewerbesteuer
. Er wird auf
Basis
der
Einkünfte
aus
Gewerbebetrieb
gem.
EStG
,
KStG
und § 7
GewStG
unter
Hinzurechnung
en gem. § 8 und
Kürzungen
gem. § 9
GewStG
sowie unter Berücksichtigung eines möglichen Gewerbeverlusts gem. § 10a
GewStG
ermittelt.
Form
der
Gewerbesteuer
. Bei ihr wird als
Bemessungsgrundlage
das tatsächlich erzielte
Ergebnis
auf einen sogenannten
Gewerbeertrag
umgerechnet. Dieser entspricht dem
Ertrag
, den ein
Gewerbebetrieb
mit eigenem
Kapital
und eigenen
Maschinen
, jedoch in fremden Räumen erzielen würde.
Mittel
s einer Steuermeßzahl von 5 % auf den
Gewerbeertrag
ermittelt sich der
Meßbetrag
.
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Gewerbeertrag
Gewerbeertragsteuer (GewESt)
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Polaritätsprofil
Vermeidbare Kosten
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