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Gewerblicher Rechtsschutz

Hat vor allem die Funktion, eine optimale Abfolge von Vorstoß und Verfolgung zu gewährleisten. Marktvorsprünge werden im Wettbewerb durch Vorpreschen dynamischer Anbieter herausgearbeitet, welche die damit verbundenen Risiken jedoch nur einzugehen bereit sind, wenn sie davon ausgehen können, daß diese durch ihnen zuwachsende Vorteile überkompensiert werden. Ist dies nicht der Fall, z.B. weil Nachahmer unter Umgehung dieser Risiken das gleiche Angebot unverzüglich und womöglich kostengünstiger verfügbar machen können, wird jeder Vorstoß unterbleiben. Insofern besteht ein gesellschaftliches Interesse, dem Innovator einen temporären Schutz vor Nachahmern zu gewähren. Dieser darf nicht zu einer monopolartigen Stellung führen, welche die Gefahr der mißbräuchlichen Ausnutzung zur Marktbeherrschung beinhaltet. Daher darf der Zeitraum zwischen Vorstoß und Verfolgung weder zu kurz noch zu lang sein. Als Regulativ dienen dabei die gewerblichen Schutzrechte (vor allem Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster).

 

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