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Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)
Gegenüberstellung
aller periodisierten
Aufwendungen
und
Erträge
eines
Geschäftsjahres
zur
Ermittlung
des
Jahresüberschuss
es oder -
fehlbetrag
es eines
Unternehmen
s. Etwaige
Gewinn
- und Verlustvorträge sowie
Veränderungen
bei den
Rücklagen
sind zu berücksichtigen.
Aufgabe
der
GuV
ist es, neben der Höhe des
Gewinn
s bzw.
Verluste
s auch dessen
Quelle
n und
Struktur
aufzuzeigen.
Die
GuV
ist
Bestandteil
des
Jahresabschlusses
; ihre Anfertigung ist für
Kaufleute
(
Kaufmann
)
gesetzlich
vorgeschrieben. Darstellungsform und
Gliederung
regelt § 275
Handelsgesetzbuch (HGB)
.
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