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Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)

Gegenüberstellung aller periodisierten Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres zur Ermittlung des Jahresüberschusses oder -fehlbetrages eines Unternehmens. Etwaige Gewinn- und Verlustvorträge sowie Veränderungen bei den Rücklagen sind zu berücksichtigen. Aufgabe der GuV ist es, neben der Höhe des Gewinns bzw. Verlustes auch dessen Quellen und Struktur aufzuzeigen.
Die GuV ist Bestandteil des Jahresabschlusses; ihre Anfertigung ist für Kaufleute (Kaufmann) gesetzlich vorgeschrieben. Darstellungsform und Gliederung regelt § 275 Handelsgesetzbuch (HGB).

 

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