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Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt den Erfolg durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen der Abrechnungsperiode.
Problem:
Das in der GuV durchzuführende Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren ist ablauftechnisch zwar mit den entsprechenden Verfahren der Kostenrechnung vergleichbar, inhaltlich aber nicht identisch.
Erstens stimmen die in der GuV verrechneten Werte als Aufwendungen nicht immer mit den Kosten überein. Zweitens wird die GuV jährlich aufgestellt, die kurzfristige Erfolgsrechnung aber monatlich benötigt.
Beispiel:
Nach § 275 HGB gilt für Kapitalgesellschaften eine Gliederung in Staffelform, also ohne kontenmäßige Gegenüberstellung, wobei die Gesellschaften wahlweise das Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren verwenden können. Die gewählte Darstellungsform ist grundsätzlich beizubehalten. Dies gilt auch für die Postenbezeichnung und -folge, soweit sie bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften frei wählbar sind.
Publizitätspflichtige Gesellschaft en müssen zusammen mit der Bilanz und dem Anhang eine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen, in der die Aufwendungen und Erträge aufgegliedert und der Gewinn (bzw. Verlust) ausgewiesen werden.
Publizitätspflichtig sind i.d.R. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und bestimmte Gesellschaften mit anderer Rechtsform, aber von einer bestimmten Größenordnung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) hat die Funktion, den Unternehmenserfolg für jedes Geschäftsjahr als Unterschiedsbetrag aus Erträgen und Aufwendungen zu berechnen.
Zur Ermittlung dieses Jahresüberschusses (oder des Jahresfehlbetrages) wird ein vom HGB vorgeschriebenes Berechnungsschema verwendet.
Die GuV kann entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden. Beide Verfahren führen zu dem selben Ergebnis. Beim Umsatzkostenverfahren werden die aktivierten Eigenleistungen und die Bestandserhöhungen der Periode nicht ausgewiesen.
Für Planungszwecke ist eine vereinfachte GuV (Gesamtkostenverfahren) ausreichend.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie ermittelt den Erfolg durch Saldierung aller Erträge und Aufwendungen eines Jahres. Für die Kapitalgesellschaften gilt gemäß § 275 HGB eine Gliederung in Staffelform. Wahlweise kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren eine Gliederung durchgeführt werden. In der Kostenrechnung wird der Erfolg nicht nur für ein Jahr, sondern für kürzere Perioden (z.B. monatlich) ermittelt.
Siehe auch Kostenträgererfolgsrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung.
ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie ermittelt den Erfolg durch Saldierung aller Erträge und –’ Aufwendungen eines Jahres. Für die Kapitalgesellschaften gilt gemäß § 275 HGB eine Gliederung in Staffelform. Wahlweise kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkosten-verfahren eine Gliederung durchgeführt werden. In der Kostenrechnung wird der Erfolg nicht nur für ein Jahr, sondern für kürzere Perioden (z.B. monatlich) ermittelt. (Siehe hierzu Kostenträgererfolgsrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung).
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