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Gewinn
allgemein: Differenz zwischen positiven und negativen Größen einer Periode. Welche Größen zu berücksichtigen sind, hängt vom Zweck der Gewinnermittlung ab. Die Betriebswirtschaftslehre benutzt daher verschiedene Gewinnbegriffe. Von besonderer Bedeutung sind der
1. Bilanzgewinn (Bilanz): Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen einer Periode gemäß Gewinn-und-Verlust-Rechnung und der
2. kalkulatorische Gewinn: Differenz zwischen Erlösen und Kosten einer Periode gemäß Kostenrechnung.
Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStGewinn Diese Gewinndefinition gilt unabhängig davon, ob das sich ergebende Ergebnis positiv, ausgeglichen oder negativ (Verlust) ist.
Siehe auch: Gewinnbegriff
Gewinn ist die positive Differenz zwischen den Erträgen und » Aufwendungen einer Periode.
(engl. profit, gain) Gewinn ist die Zunahme des Eigenkapitals aus Unternehmenstätigkeit innerhalb einer Periode (siehe auch Substanzerhaltung). Ursächlich für das Entstehen von Gewinn sind Erträge und Aufwendungen (Aufwand) als Beiträge zum Periodenerfolg (Gewinn oder Verlust). Sie stellen jeweils einzelne Erfolgsbeiträge aus Handelsgeschäften oder Bewertungsmaßnahmen dar. Wird z. B. ein Gegenstand über seinem Buchwert verkauft, entsteht in Höhe der Wertdifferenz ein Ertrag, der zuweilen unzutreffend auch als (Stück )Gewinn bezeichnet wird. Ehe aus Erträgen Gewinnbeiträge werden, müssen neben dem Buchwert des verkauften Gegenstandes auch die anderen Aufwendungen durch Erträge gedeckt sein. Deshalb ist es besser, den Ausdruck Gewinn nur für das periodische Unternehmensergebnis zu verwenden und stückbezogene Erfolgsbeiträge sachgerecht z. B. als Deckungsbeiträge zu bezeichnen. Deren Ermittlung liegt aber im Tätigkeitsbereich der Betriebsbuchführung und nicht in der hier zu behandelnden Finanzbuchführung. Die Ermittlung des Erfolges als Gewinn oder Verlust kann auf zwei Wegen erfolgen (siehe Abbildung).
Für den ersten Ermittlungsweg benötigt man die Daten aus der Inventur als/tatsächliche Stichtagsinformationen. Der zweite Ermittlungsweg ist die Zusammenfassung aller aufgezeichneten Erfolgsbeiträge eines Zeitraums im Rahmen der Gewinn und Verlustrechnung (GuV). Im System doppelter Buchführung (Doppik) führt die Anpassung der periodischen Aufzeichnungen an das Inventurergebnis letztlich zu demselben Ergebnis, einem Gewinn oder Verlust.
Gewinn ist die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand (Ertrag Aufwand) eines Geschäftsjahres. Er wird bei Personenunternehmungen auf der Habenseite des Eigenkapitalkontos als Zugangsposten verbucht und tritt in der Bilanz entweder in Form des erhöhten Eigenkapitals auf oder wird dort besonders ausgewiesen. In der Gewinn und Verlustrechnung der Aktiengesellschaft erfolgt der Ausweis nach § 157 (1) Nr. 28 AktG 1965 unter der Bezeichnung Jahresüberschuß. Der in der aktienrechtlichen Gewinn und Verlustrechnung unter Nr. 32 sowie als Posten III der Passiva der Bilanz nach § 151 (1) AktG 1965 ausgewiesene Bilanzgewinn ist dagegen die algebraische Summe des Jahresüberschusses ( bzw. Jahresfehlbetrags), des Gewinn(Verlust) Vortrags aus dem Vorjahr sowie der Entnahmen aus den bzw. der Einstellungen in die offenen Rücklagen. kann als Ergebnis einer Periode auch in der Kostenrechnung auftreten. In diesem Falle handelt es sich nicht wie beim Bilanzgewinn um die Differenz zwischen Ertrag und Aufwand, sondern zwischen der Periodenleistung i. S. einer betrieblichen Leistung und den entsprechenden Periodenkosten. Diese Differenz wird als Betriebsgewinn oder kalkulatorischer Gewinn bezeichnet. Interessant ist die steuerliche Definition des Periodenerfolgs-nach § 4 (1) EStG; danach wird der Gewinn eines Jahres folgendermaßen bestimmt: Betriebsvermögen (entspricht dem Eigenkapital) am Ende des Jahres. /. Betriebsvermögen am Anfang des Jahres + Entnahmen. /. Einlagen. Ohne Bezugnahme auf einen Zurechnungszeitraum wird der Gewinnbegriff auch verwendet, um den Erfolg eines Einzelumsatzes zu kennzeichnen. In diesem Sinne spricht man vom (evtl. durchschnittlichen) Stückgewinn bzw. vom Grenzgewinn einer zusätzlichen Produktions bzw. Verkaufseinheit. In ähnlicher Weise kann man vom Dispositionsgewinn als dem Gewinn einer zusätzlichen Disposition (Dispositionsrechnung) sprechen. Den Ertrag eines zusätzlichen Um satzes, etwa eines Zusatzauftrags, ab züglich der durch ihn entstehenden variablen Kosten bezeichnet man auch als Deckungsbeitrag, durch den fixe Kosten und ein evtl. Gewinn gedeckt werden sollen.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Der positive Unterschied zwischen den Verkaufserlösen und Kosten, also das Einkommen aus erfolgreicher wirtschaftlicher Tätigkeit. >Verlust
Auch: Reinertrag, Profit. Vielfältig definierbare Grösse. Allg. Einkommen aus dispositiver Tätigkeit als Residualgrösse, i. Ggs. z. kontraktbestimmten Einkommen. Betriebs- und bankwirtschaftlich der Überschuss des Wertes der Vermögensgegenstände über den Wert der Schulden (Verbindlichkeiten) an einem bestimmten (Stichtag, meist zum Jahresende. Entspr. dem in der GuV-Rechnung sich ergebenden Gewinn als positive Differenz von Erträgen und Aufwendungen (ansonsten: Verlust). In der Kostenrechnung der (positive) Saldo zwischen Leistungen (Erlösen) und Kosten.
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