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Gewinnverwendung
Gewinnverwendung Der
Gewinn
eines
Unternehmen
s kann verwandt werden zur
Einstellung
in die
Gewinnrücklagen
, als
Gewinnvortrag
und zur
Ausschüttung
an die
Gesellschafter
des
Unternehmen
s. § 268
Abs
. 1
HGB
bestimmt für
Kapitalgesellschaften
, dass die
Bilanz
auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen
Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt werden darf.
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