Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Gewinnverwendung

Gewinnverwendung Der Gewinn eines Unternehmens kann verwandt werden zur Einstellung in die Gewinnrücklagen, als Gewinnvortrag und zur Ausschüttung an die Gesellschafter des Unternehmens. § 268 Abs. 1 HGB bestimmt für Kapitalgesellschaften, dass die Bilanz auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden darf.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gewinnverteilungsschlüssel
Gewinnverwendungsrechnung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Familiengesellschaft Außendienstmitarbeiter Reihenfolgeplanung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum