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Gewinnverwendungsstaffel
Bei der
AG
ist nach § 158
Abs
. 1
AktG
eine Gewinnverwendungsstaffel aufzustellen, soweit sie nicht mit den bilanzbezogenen
Veränderungen
des
Eigenkapital
s im
Anhang
in einem
Eigenkapitalspiegel
zusammengefaßt wird. Die
Gewinn- und Verlustrechnung
ist nach dem
Posten
"
Jahresüberschuß
/
Jahresfehlbetrag
" in
Fortführung
der Numerierung um die folgenden
Posten
zu ergänzen:
1.
Gewinnvortrag
/
Verlustvortrag
aus dem Vorjahr
2.
Entnahmen
aus der
Kapitalrücklage
3.
Entnahmen
aus
Gewinnrücklagen
4.
Einstellung
en in
Gewinnrücklagen
5.
Bilanzgewinn
/
Bilanzverlust
Für die
GmbH
ist dagegen keine formelle Gewinnverwendungsstaffelvorgesehen.
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