Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Globalakkreditiv

Akkreditiv, das gleichzeitig für mehrere Begünstigte eröffnet wird. Unter ihm wird an den jeweiligen Exporteur gegen Einreichung seiner Dokumente (Handelsrechnung, Konnossement, Versicherungspolice, Packliste, Ursprungszeugnis usw.) ausgezahlt. Die Fracht muß hingegen direkt an den Spediteur gegen Einreichung der Frachtrechnung, Konnossementskopie usw. gezahlt werden. Globalakkreditive sind für die bestätigende Bank arbeitsaufwendig, da das Auszahlungsprocedere im Fall jedes einzelnen Begünstigten durchgeführt werden muß. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn Globalakkreditive für mehrere Begünstigte eröffnet werden, die über einen Gesamtbetrag lauten, von dem die partizipierenden Begünstigten jeweils nur den für sie ausdrücklich bestimmten Teilbetrag ausnutzen können.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Global Tenders
Globalaktie

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Gemeinkostenvorgabe SMAX Luftkorridore
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum