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Going-concern-Prinzip

Das going-concern-Prinzip ist ein Bewertungsprinzip, welches in § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB geregelt ist: "Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen." Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden ist zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter der Annahme durchzuführen, daß die Unternehmung über den Abschlußtag fortgeführt wird, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte entgegenstehen.

 

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