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Going-concern-Prinzip
Das going-concern-
Prinzip
ist ein
Bewertungsprinzip
, welches in § 252
Abs
. 1 Nr. 2
HGB
geregelt ist: "Bei der
Bewertung
ist von der
Fortführung
der Unternehmenstätigkeit auszugehen." Die
Bewertung
der im
Jahresabschluß
ausgewiesenen
Vermögensgegenstände
und
Schulden
ist zu den
Anschaffungs
- oder
Herstellungskosten
unter der
Annahme
durchzuführen, daß die
Unternehmung
über den Abschlußtag fortgeführt wird, sofern dem nicht tatsächliche oder
rechtlich
e Gesichtspunkte entgegenstehen.
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Going-conzern-Prinzip
Weitere Begriffe :
Fazilität zur Kompensation von Exporterlösausfällen und unerwarteten externen Störungen
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