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Goldene Bankregel
Die goldene Bankenregel besagt, daß Finanzierungsmittel einem Kreditinstitut mindestens so lange zur Verfügung stehen sollen, wie der Vermögensgegenstand, der mit diesen Mitteln erworben wurde, gebunden ist. Hierdurch sollen Liquiditätsrisiken vermieden werden. Wird dieses Prinzip der fristenkongruenten Finanzierung jedoch strikt angewendet, so ist die Möglichkeit der Fristentransformation stark eingeschränkt.
Finanzierungsregeln, Anlagendeckungsgrad
Die goldene Bankregel ist eine klassische Finanzierungsregel, die für den Bereich der Kreditwirtschaft Anwendung finden soll. Danach darf kurzfristig aufgenommenes Geld nur kurzfristig ausgeliehen werden, während langfristig aufgenommenes Kapital langfristig ausgeliehen werden darf. Es soll damit das Prinzip der Fristenkongruenz eingehalten werden. Die goldene Bankregel ist als goldene Bilanzregel auf den gesamten Bereich der Wirtschaft übertragen worden.
Sie fordert, daß die Ausleihung en (Kredite) eines Kreditinstituts in Betragshöhe und Befristung den Einlagen beim Kreditinstitut entsprechen müssen, um die Liquidität zu gewährleisten. Diese Regel wurde nur in den Kreditwirtschaften der Renaissance eingehalten, heute betreiben die Kreditinstitute eine sogenannte Fristentransformation.
Die Goldene Bankregel ist ein überlieferter LiquiditätsGrund satz, der besagt, daß Kreditinstitute die von ihnen hereingenommenen Gelder mit denselben oder jedenfalls nicht mit längeren Fristen ausleihen sollen, zu denen sie die Gelder selbst erhalten haben. Die vollständige Fristenkongruenz zwischen Aktiv und Passivseite ist jedoch nicht praktikabel, weil die Kreditinstitute ohne jede Fristentransformation nicht rentabel arbeiten könnten. Sie ist auch nicht notwendig, weil bei ihr unberücksichtigt bleibt, daß nicht alle hereingenommenen Gelder zu den Fälligkeitsterminen auch tatsächlich abgerufen werden. Den Kreditinstituten verbleiben vielmehr erfahrungsgemäß Bodensätze, wofür die Spareinlagen (Einlagenarten) ein typisches Beispiel sind. Darüber hinaus kann die Möglichkeit der Anschlußfinanzierung in gewissen Grenzen einkalkuliert werden. Die goldene Bankregel gewährleistet schließlich auch keine absolute Liquiditätssicherung, weil sie keine Vorkehrung für den Fall trifft, daß Rückflüsse auf der Aktivseite nicht fristgerecht eingehen. Als bankwirtschaftliches Prinzip, möglichst »nicht aus kurz lang zu machen«, hat sie jedoch im Kern weiterhin ihre Berechtigung. Auch den Grund sätzen über das Eigenkapital und die Liquidität der Banken des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAK) (Banken aufsicht) liegen Überlegungen in Anlehnung an die goldene Bankregel zugrund e.
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