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Goldmünzen

Die deutschen Banken beschränken sich beim An- und Verkauf von Goldmünzen auf staatliche Prägungen, und zwar Originalprägungen und Neuprägungen. Nachprägungen oder Sondermünzen in Gold (zum Beispiel Gedenkmedaillen) werden nicht von Kreditinstituten gehandelt, sondern von privaten Gold- bzw. Münzhändlern. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges galten aufgrund des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 Goldmünzen und Goldbarren als Devisen, mit denen Geschäfte grundsätzlich verboten waren. Privater Handel mit numismatischen Münzen wurde ab 1951 wieder zugelassen. Ab 1954 wurde der Handel mit sämtlichen Goldmünzen im Inland zu freien Marktpreisen legalisiert und 1956 auch die Einfuhr von Goldmünzen liberalisiert. Der Import von Barrengold wurde erst 1957 wieder gestattet, während ein genehmigungsfreier Export erst ab 1959 wieder zugelassen war.

 

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