Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Goldstandard

Goldwährung. Währungssystem, in dem Gold als gesetzliches Zahlungsmittel eingesetzt wird oder die ausgegebenen Zahlungsmittel zu einem bestimmten Teil in Gold gedeckt sein müssen und jederzeit gegen Gold eingetauscht werden können.

Die Konferenz von Bretton Woods (1944) hatte zum Ziel, die Beziehungen zwischen den nationalen Währungen zu stabilisieren, d.h. starke Währungsschwankungen zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde eine neue Währungsordnung geschaffen. Der Dollar wurde zur Leitwährung, während für die Währungen der IWF-Mitgliedstaaten ein fester Wechselkurs zum Dollar bestimmt wurde (Festkurssystem). Gleichzeitig wurde der Wert des Dollar in Gold bemessen und die amerikanische Zentralbank (Fed) verpflichtet, Dollar gegen Gold einzutauschen (35 Dollar/Unze). Als es 1973 zum Zusammenbruch des Festkurssystems kam, da die USA nicht mehr über genug Goldvorräte verfügten, wurde auch der Goldstandard bedeutungslos.

In einem System des reinen Goldstandards sind die nationalen Währungen frei und unbeschränkt zu einem festen Preis
in Gold konvertierbar. Die Währungsreserven bestehen ausschließlich aus Gold. Die Zentralbank garantiert binnenwirtschaftlich einen festen Preis zwischen Geldeinheit und Gold und ist jederzeit zu unbeschränktem An- oder Verkauf von Gold bereit. Findet dieses System in verschiedenen Ländern gleichzeitig Anwendung, so legen die relativen Goldpreise zwischen den unterschiedlichen nationalen Währungen den Wechselkurs automatisch fest (Goldwährung).

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Goldreserven
Goldwährung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Realoptionen, Quantifizierung von De-Listing Replacement-Cost-Accounting
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum