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Goldzertifikat

Urkunde, die gegenüber einer juristischen Person den Anspruch auf die Lieferung einer bestimmten Menge Goldes in einer definierten Qualität an einem bestimmten Ort oder die Zahlung des entsprechenden Gegenwertes verbrieft. Die Urkunde kann sowohl ein Inhaberpapier als auch ein Namenspapier (Begünstigter namentlich im Urkundentext erwähnt) sein. Gegen Vorlage eines Goldzertifikates durch den Inhaber bzw. Begünstigten wird die definierte Menge Gold ausgehändigt oder der Gegenwert ausgezahlt. Goldzertifikate werden in erster Linie von Kreditinstituten emittiert.
Da im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg auf Goldkäufe keine Mehrwertsteuer erhoben wird, erfolgen seit Jahren im verstärkten Umfang Kapitalanlagen, die in Goldzertifikaten verbrieft werden, bei deutschen Banken am Finanzplatz Luxemburg.

Auf den Inhaber
lautendes Wertpapier, das einen Auslieferungsanspruch auf eine bestimmte Menge Goldes verbrieft. Das Zertifikat kann zum aktuellen Goldpreis veräußert werden. Der Inhaber kann jederzeitige Auslieferung verlangen. Der Vorteil liegt in den geringen Verwaltungskosten für eine Goldanlage.

Auf eine bestimmte Menge Feingold lautende Anweisung einer im Goldhandel aktiven Bank, die an Goldanleger verkauft wird, die u. a. Aufbewahrungskosten und -risiken vermeiden wollen. Sie beinhaltet, dass bei der emittierenden Bank oder evtl. auch anderen Banken diese Zertifikate durch den Eigentümer gegen Barrengold eingelöst oder auch an diese verkauft werden können. Meist Namenszertifikate.

Von Banken angebotenes Wertpapier (Namenspapier), das dem Inhaber Anspruch auf eine bestimmte Menge effektiven (= tatsächlichen) Goldes verbrieft. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis des Zertifikats richtet sich nach dem aktuellen Goldpreis. Der Inhaber eines Goldzertifikats kann auch jederzeit die Auslieferung des Goldes verlangen.

 

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