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Goldzertifikat
Urkunde
, die gegenüber einer
juristischen Person
den
Anspruch
auf die
Lieferung
einer bestimmten Menge
Gold
es in einer definierten
Qualität
an einem bestimmten Ort oder die
Zahlung
des entsprechenden
Gegenwert
es
verbrieft
. Die
Urkunde
kann sowohl ein
Inhaberpapier
als auch ein
Namenspapier
(Begünstigter namentlich im Urkundentext erwähnt) sein. Gegen Vorlage eines Goldzertifikates durch den
Inhaber
bzw.
Begünstigte
n wird die definierte Menge
Gold
ausgehändigt oder der
Gegenwert
ausgezahlt. Goldzertifikate werden in erster Linie von
Kreditinstituten
emittiert
.
Da im Gegensatz zur
Bundesrepublik Deutschland
in Luxemburg auf Goldkäufe keine
Mehrwertsteuer
erhoben wird,
erfolg
en seit Jahren im verstärkten
Umfang
Kapitalanlage
n, die in Goldzertifikaten
verbrieft
werden, bei
deutschen Bank
en am
Finanzplatz
Luxemburg.
Auf den
Inhaber
lautendes
Wertpapier
, das einen Auslieferungsanspruch auf eine bestimmte Menge
Gold
es
verbrieft
. Das
Zertifikat
kann zum aktuellen
Goldpreis
veräußert werden. Der
Inhaber
kann jederzeitige
Auslieferung
verlangen
. Der
Vorteil
liegt in den geringen
Verwaltungskosten
für eine Goldanlage.
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