Auf eine bestimmte Menge Feingold lautende Anweisung einer im Goldhandel aktiven Bank, die an Goldanleger verkauft wird, die u. a. Aufbewahrungskosten und -risiken vermeiden wollen. Sie beinhaltet, dass bei der emittierenden Bank oder evtl. auch anderen Banken diese Zertifikate durch den Eigentümer gegen Barrengold eingelöst oder auch an diese verkauft werden können. Meist Namenszertifikate.