A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Großaktionär
Aktionär
, der im
Besitz
einer erheblichen
Quote
am
Grundkapital
einer
Unternehmung
ist. Er kann somit entweder
Rechte
als
Mehrheitsaktionär
oder
Minderheitsrechte
wahrnehmen.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Grobplanung
Großbank
Weitere Begriffe :
Bill of Entry
Investitionsprojekt, Abschreibung
Psychologischer Mehrwert
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum