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Grundgeschäftserklärung

Eine Grundgeschäftserklärung hatten die Kreditinstitute der Deutschen Bundesbank bei der Rediskontierung von Bankakzepten, Debitorenziehungen und Exporttratten abzugeben. Sie beinhaltete, dass der Wechsel ein Handelswechsel sei und insbesondere nicht der Finanzierung von Investitionen oder der Verflüssigung eingefrorener Kundenforderungen diente.

Darstellung der geschäftlichen Grundlage vor allem eines Wechsels, d.h. zu welchem Finanzierungszweck er dient bzw. gedient hat.

 

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