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Grundgeschäftserklärung
Eine Grundgeschäftserklärung hatten die
Kreditinstitute
der
Deutschen Bundesbank
bei der
Rediskontierung
von
Bankakzept
en,
Debitorenziehung
en und Exporttratten abzugeben. Sie beinhaltete, dass der
Wechsel
ein
Handelswechsel
sei und insbesondere nicht der
Finanzierung
von
Investitionen
oder der Verflüssigung eingefrorener Kundenforderungen diente.
Darstellung der geschäftlichen
Grundlage
vor allem eines
Wechsel
s, d.h. zu welchem
Finanzierungszweck
er dient bzw. gedient hat.
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Grundgesamtheit
Grundgesetz (GG)
Weitere Begriffe :
Europäischer Verbraucherpreisindex (EVPI)
Offenmarktpolitik der Deutschen Bundesbank
Nachfinanzierung
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