A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Grundsätze der Kostenrechnung
Die
Kostenrechnung
im
Betrieb
erfolgt im allgemeinen frei von rechtsverbindlichen Verfahrensgrundsätzen.
Ausnahmen sind die Kalkulationsvorschriften bei
öffentlich
en
Aufträge
n aufgrund der
Verordnung
über die
Preise
bei
öffentlich
en
Aufträge
n (
VPöA
) mit den Leitsätzen für die
Preisermittlung
auf Grund von
Selbstkosten
(
LSP
).
Bei der
Ermittlung
der
Selbstkostenfestpreis
e, -
richtpreis
e und -erstattungspreise (Selbstkostenpreise) gemäß
VPöA
/
LSP
stellt der staatliche
Auftraggeber
bestimmte
Anforderungen
an das
betriebliche
Rechnungswesen
, gibt einen Kostenartenkatalog vor und beschreibt Kalkulationsschemata.
Daneben existieren die Empfehlungen zur
Kosten- und Leistungsrechnung
des
Bundesverband
es der Deutschen
Industrie
(
BDI
), die sich auf den 1971 herausgegebenen
Industrie-Kontenrahmen (IKR)
stützen und 1988 in
Anpassung
an die 1986 erfolgte Neufassung des
IKR
überarbeitet wurden.
Diese Empfehlungen sind zwar nicht rechtsverbindlich; sie sind jedoch für die Ausgestaltung der
Kostenrechnung
von großer Bedeutung.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Grundsätze der Kalkulation
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
Weitere Begriffe :
Schutt aus-hol zurück-Verfahren
Portfolio-Matrix
Rohgewinn
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum