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Grundsatz der Vorsicht

Zentraler und wichtigster Bilanzierungsgrundsatz (Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) ) im deutschen Bilanzrecht, der aus dem Gläubigerschutzprinzip ( Gläubigerschutz ) abgeleitet wird und eine vorsichtige Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden verlangt (§252I 4 HGB). Das Vorsichtsprinzip findet seinen konkreten Niederschlag im Wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren GoB: (1) Realisationsprinzip (2) Imparitätsprinzip (3) Anschaffungswertprinzip (4) Grundsatz der Einzelbewertung (5) Maßgeblichkeitsprinzip „Der“ Grundsatz der Vorsicht gilt infolge des Maßgeblichkeitsprinzips gem. §5I 1 EStG auch für die Steuerbilanz . International Financial Reporting Standards (IFRS) und United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) kennen zwar auch das Vorsichtsprinzip, doch hat das Vorsichtsprinzip dort nicht einen übergeordneten Stellenwert, sondern eine dem Prinzip der Fair Presentation nachgelagerte Bedeutung.

 

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