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Grundsatz der Vorsicht
Zentraler
und wichtigster Bilanzierungsgrundsatz (
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil)
) im deutschen Bilanzrecht, der aus dem Gläubigerschutzprinzip (
Gläubigerschutz
) abgeleitet wird und eine vorsichtige
Bewertung
der
Vermögensgegenstände
und
Schulden
verlangt (§252I 4
HGB
). Das
Vorsichtsprinzip
findet seinen konkreten Niederschlag im Wesentlichen in folgenden hieraus ableitbaren
GoB
: (1)
Realisationsprinzip
(2)
Imparitätsprinzip
(3)
Anschaffungswertprinzip
(4)
Grundsatz der Einzelbewertung
(5)
Maßgeblichkeitsprinzip
„Der“
Grundsatz
der Vorsicht gilt infolge des
Maßgeblichkeitsprinzip
s gem. §5I 1
EStG
auch für die
Steuerbilanz
.
International Financial Reporting Standards (IFRS)
und
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
kennen zwar auch das
Vorsichtsprinzip
, doch hat das
Vorsichtsprinzip
dort nicht einen übergeordneten Stellenwert, sondern eine dem
Prinzip
der
Fair Presentation
nachgelagerte Bedeutung.
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