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Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
Grundsatz
ordnungsmäßiger
Bilanzierung
(GoBil) , der besagt, dass bei der
Rechnungslegung
zwar grundsätzlich alle Bilanzierungssachverhalte (einzeln) erfasst werden müssen, dass aber unter dem Aspekt der
Wirtschaftlichkeit
zwischen den
Kosten
der
Rechnungslegung
und dem Informationszuwachs ein angemessenes
Verhältnis
bestehen muss. Der
Grundsatz
der Wesentlichkeit (
Materiality Principle
) konkretisiert den
Grundsatz
der
Wirtschaftlichkeit
insoweit, als er bestimmt, dass mit dem Postulat der
Wirtschaftlichkeit
nur dann
Vereinfachung
en der
Rechnungslegung
begründet werden können, wenn sich hieraus keine Informationsnachteile für die
Adressat
en der
Rechnungslegung
ergeben. Der
Grundsatz
der Wesentlichkeit steht nach
United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
und
International Financial Reporting Standards (IFRS)
stärker im Vordergrund als nach
HGB
, und zwar insbesondere unter dem Aspekt der Informationsbedürfnisse der
Anteilseigner
(
Shareholder
). Diese Informationsbedürfnisse erfordern nach
US-GAAP
und
IFRS
ein intern
gut
ausgebautes
Rechnungswesen
zur
Erfassung
der umfangreichen, im
Anhang
zu veröffentlichenden Angaben (
notes
).
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