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Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit

Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) , der besagt, dass bei der Rechnungslegung zwar grundsätzlich alle Bilanzierungssachverhalte (einzeln) erfasst werden müssen, dass aber unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zwischen den Kosten der Rechnungslegung und dem Informationszuwachs ein angemessenes Verhältnis bestehen muss. Der Grundsatz der Wesentlichkeit ( Materiality Principle ) konkretisiert den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit insoweit, als er bestimmt, dass mit dem Postulat der Wirtschaftlichkeit nur dann Vereinfachungen der Rechnungslegung begründet werden können, wenn sich hieraus keine Informationsnachteile für die Adressaten der Rechnungslegung ergeben. Der Grundsatz der Wesentlichkeit steht nach United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) und International Financial Reporting Standards (IFRS) stärker im Vordergrund als nach HGB, und zwar insbesondere unter dem Aspekt der Informationsbedürfnisse der Anteilseigner (Shareholder). Diese Informationsbedürfnisse erfordern nach US-GAAP und IFRS ein intern gut ausgebautes Rechnungswesen zur Erfassung der umfangreichen, im Anhang zu veröffentlichenden Angaben (notes).

 

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