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Grundstückswert
Bewertungsmaßstab
für die
Bewertung
von
Grundstücke
n für Zwecke der
Erbschaft- und Schenkungsteuer
. Der Grundstückswert ist mit Wirkung zum 1.1.1996 an die
Stelle
der
bis
dahin zu verwendenden
Einheitswert
e getreten. Er ermittelt sich nach einem in den §§ 138 ff.
BewG
genau beschriebenen
standardisiert
en
Ertragswertverfahren
. Der Grundstückswert wird in den allermeisten Fällen deutlich unter dem
Zeitwert
der
Immobilie
liegen.
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