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Grundzeit

Grundzeit ist Bestandteil der Auftragszeit im Sinne des REFA-Verbandes und umfaßt die Summe der Sollzeiten, die für die planmäßige Ausführung von Arbeitsabläufen durch Menschen erforderlich sind; sie enthält neben der Tätigkeitszeit auch ablaufbedingte (planmäßige) Wartezeiten und macht im allgemeinen den Hauptteil der Auftragszeit aus.

nach REFA ein Unterbegriff der Ausführungszeit je Einheit (Symbol tg). Entsprechend den möglichen unterschiedlichen Arbeitsverrichtungen kann die Grundzeit sich zusammensetzen aus:

1. Bearbeitungszeit und Zwischenzeit; hier kommt es auf die Reihenfolge der Arbeitsverrichtungen und den zwischen ihnen liegenden Zeiten an.

2. Hauptzeit und Nebenzeit; diese Untergliederung wird dann vorgegeben, wenn neben den eigentlichen Arbeitsverrichtungen noch nebensächliche Arbeiten zu erledigen sind; z.B. Transport von Werkstücken von einem Arbeitsplatz zum anderen.

3. Tätigkeitszeit und Wartezeit; diese Unterteilung ist dann zweckmäßig, wenn für den Arbeiter eine besondere Erholungszeit für die Arbeitsverrichtung angebracht ist oder wenn sich während der Arbeitsverrichtung durch den Arbeitsablauf bedingte Wartezeiten ergeben, die für eine ausreichende Erholung genügen.

Die Grundzeit ist ein Element der Ausführungszeit. Die Grundzeit setzt sich aus der beeinflußbaren und unbeeinflußbaren Tätigkeitszeit und der Wartezeit zusammen. Sie geht in die Auftragszeit oder Vorgabezeit ein.

 

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