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Gruppenarbeitsverhältnis
besteht, wenn mehrere
Arbeitnehmer
zu einer
Arbeitsgruppe
zusammengefaßt werden und gemeinsam eine bestimmte
Leistung
erbringen. Werden solche
Arbeitsgruppe
n nicht erst
unternehmensintern
gebildet, sondern schon durch die
Arbeitnehmer
selbst vor
Einstellung
, so bestehen zwei Möglichkeiten zur Begründung des Arbeitsverhältnisses: 1. der
Arbeitgeber
begründet mit jedem Mitglied der
Gruppe
ein eigenes
Arbeitsverhältnis
; 2. der
Arbeitgeber
begründet mit der
Gruppe
als
Gesamtheit
das
Arbeitsverhältnis
; die
Gruppe
ist als
Gesamtheit
für das
Ergebnis
verantwortlich, ihr kann nur als
Gesamtheit
gekündigt werden.
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Arbeitsmarktorganisationen
in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
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