Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Gruppenarbeitsverhältnis

besteht, wenn mehrere Arbeitnehmer zu einer Arbeitsgruppe zusammengefaßt werden und gemeinsam eine bestimmte Leistung erbringen. Werden solche Arbeitsgruppen nicht erst unternehmensintern gebildet, sondern schon durch die Arbeitnehmer selbst vor Einstellung, so bestehen zwei Möglichkeiten zur Begründung des Arbeitsverhältnisses: 1. der Arbeitgeber begründet mit jedem Mitglied der Gruppe ein eigenes Arbeitsverhältnis; 2. der Arbeitgeber begründet mit der Gruppe als Gesamtheit das Arbeitsverhältnis; die Gruppe ist als Gesamtheit für das Ergebnis verantwortlich, ihr kann nur als Gesamtheit gekündigt werden.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gruppenarbeit - (Gruppenfertigung)
Gruppenatmosphäre

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Betriebsfremder Ertrag Arbeitsmarktorganisationen in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum