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Gutsverzehr

Wesensmerkmal sowohl des wertmäßigen wie des pagatorischen Kostenbegriffs. Er beinhaltet eine Verminderung der Güterwerte, die im Produktionsprozeß eingesetzt sind. Der Verzehr ist dann gegeben, wenn die Güter ihre Fähigkeit zur Erstellung betrieblicher Leistungen ganz oder teilweise einbüßen.

Man unterscheidet:

1. nach dem Wirkungsbereich des Gutsverzehrs:

a) den internen Gutsverzehr

b) den Tauschverzehr

2. nach der Verursachung:

a) den willentlichen Gutsverzehr

b) den erzwungenen Gutsverzehr

3. im Hinblick auf die Erfolgsbeeinflussung:

a) den erfolgsbezogenen

b) den leistungsbezogenen

c) den betriebsnotwendigen Guts-verzehr.

Diese Gruppen ergeben mit entsprechenden Kostenwerten belegt unterschiedliche Kostenblöcke, die für die Struktur des Kostenrechnungsaufbaus, insbesondere aber der Kostenartenrechnung entscheidend sind. Schwierigkeiten in der Erfassung des Gutsverzehrs ergeben sich lediglich bei Gebrauchsgütern. Hier müssen gegebenenfalls Ersatzgrößen und Schätzungen für das Ausmaß des Güterverzehrs herangezogen werden (Abschreibungen).

 

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