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Gutsverzehr
Wesensmerkmal sowohl des wertmäßigen wie des
pagatorisch
en
Kostenbegriff
s. Er beinhaltet eine Verminderung der Güterwerte, die im
Produktionsprozeß
eingesetzt sind. Der
Verzehr
ist dann gegeben, wenn die
Güter
ihre
Fähigkeit
zur
Erstellung
betrieblicher
Leistungen
ganz oder teilweise einbüßen.
Man
unterscheidet:
1. nach dem Wirkungsbereich des Gutsverzehrs:
a) den internen Gutsverzehr
b
) den Tauschverzehr
2. nach der Verursachung:
a) den willentlichen Gutsverzehr
b
) den erzwungenen Gutsverzehr
3. im Hinblick auf die Erfolgsbeeinflussung:
a) den erfolgsbezogenen
b
) den leistungsbezogenen
c) den
betriebsnotwendigen
Guts-
verzehr
.
Diese
Gruppen
ergeben mit entsprechenden
Kostenwert
en belegt unterschiedliche Kostenblöcke, die für die
Struktur
des
Kostenrechnungsaufbau
s, insbesondere aber der
Kostenartenrechnung
entscheidend sind. Schwierigkeiten in der
Erfassung
des Gutsverzehrs ergeben sich lediglich bei
Gebrauchsgüter
n. Hier müssen gegebenenfalls Ersatzgrößen und
Schätzung
en für das Ausmaß des Güterverzehrs herangezogen werden (
Abschreibungen
).
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