| |
|
|
Haftpflicht
Haftpflicht ist die Verpflichtung. einen Schaden zu ersetzen, den jemand einem anderen zugefügt hat. Das BGB bestimmt in 823, dass jeder unbegrenzt für Schäden haftet. die er einem anderen an Leben, Körper. Gesundheit. Freiheit. Eigentum oder einem sonstigen absoluten Recht (z. B. gegen jedermann wirkende Rechte wie das Persönlichkeitsrecht, Patentrecht usw.) vorsätzlich oder fahrlässig zufügt. Der Eigenheimbesitzer also, der seiner Streupflicht nicht nachkommt, muss dem Unglücklichen, der vor seinem Haus auf dem Glatteis ausrutscht und sich ein Bein bricht, den entstandenen Schaden ersetzen.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|