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Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung Diese sehr wichtige Versicherungsform deckt die Schadenersatzansprüche ah. die an einen Schädiger gerichtet werden. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe für den Schadenverursacher eine Verpflichtung zum Schadenersatz bestellt. Er zahlt. wenn der Geschädigte Anspruch auf Wiedergutmachung hat. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden vom Versicherer abgewehrt. Versichert sind gesetzliche, nicht aber vertragliche Haftpflichtansprüche. Nicht versichert sind u. a. Schäden, die man selbst erleidet, oder Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt.

ist eine Versicherung, die den Versicherten davor schützt, bei Schadensverursachung gegenüber einem Dritten aus eigenen Mitteln Schadensersatz leisten zu müssen. Tritt ein Schadensfall ein, so leistet der Versicherer an den Geschädigten und führt unter Umständen den Rechtsstreit. Bei vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführtem Schaden haftet die Versicherung jedoch nicht. Der Versicherte muß innerhalb einer Woche tatsächliche oder mögliche Ansprüche eines Dritten dem Versicherer anzeigen, üblicherweise ist der Versicherte nicht befugt, sich zu Schuld- oder sonstigen Anspruchsfragen zu äußern.

 

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