A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Haftungskapital
Betrag
,
bis
zu dessen Höhe ein
Unternehmen
für seine
Schulden
einsteht. Bei
Kapitalgesellschaften
ist die
Haftung
auf das
Gesellschaftsvermögen
beschränkt, bei
Personengesellschaften
haften die (vollhaftenden)
Eigentümer
zusätzlich mit ihren
Privatvermögen
.
Das Haftungskapital ist der
Betrag
,
bis
zu dessen Höhe ein
Unternehmen
für seine
Schulden
einsteht. Bei
Kapitalgesellschaften
ist die
Haftung
auf das
Gesellschaftsvermögen
beschränkt, bei
Personengesellschaften
haften die (vollhaftenden)
Eigentümer
zusätzlich mit ihren
Privatvermögen
.
siehe auch
>>>
Garantiekapital
.
ist bei
Personengesellschaften
das ausgewiesene
Eigenkapital
sowie das
Privatvermögen
der
persönlich haftend
en
Gesellschafter
, das den
Gläubigern
haftet. Siehe auch
offene Handelsgesellschaft
,
Kommanditgesellschaft
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Haftung
Haftungsübernahme
Weitere Begriffe :
Verbesserungsverfahren
Label
Kompensation
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum