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Haftungsverhältnisse
Eventualverbindlichkeiten
, die nicht innerhalb der
Bilanz
, sondern in einem
Betrag
unterhalb der
Bilanz
gezeigt werden. Hierbei handelt es sich um Risiken, mit deren Eintritt nicht gerechnet wird und die deshalb nicht in
Form
von
Rückstellungen
oder
Verbindlichkeiten
ihren Niederschlag innerhalb der
Bilanz
gefunden
haben
. Hierzu gehören gem. §251
HGB
insb.
Verbindlichkeiten
aus einer
Bürgschaft
und
Gewährleistung
en sowie der
Begebung
und übertragung von
Wechseln
. Sie können bei Nicht-
Kapitalgesellschaften
in einem
Betrag
angegeben werden, während
Kapitalgesellschaften
nach §268 VII
HGB
eine Unterteilung unterhalb der
Bilanz
oder im
Anhang
vornehmen müssen. Dabei sind auch die mit ihnen in
Verbindung
stehenden
Pfandrecht
e und sonstigen
Sicherheiten
anzugeben.
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Haftungsübernahme
Hague Rules
Weitere Begriffe :
Industrielle Kostenstruktur
Gegengeschäft
Mittel, arithmetisches
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