Handel

alle mit dem Umlauf von Waren zwischen Hersteller und Endverbraucher zusammenhängenden Tätigkeiten, insbes. An- und Verkauf sowie Dienstleistungen. Gesetzlich geregelt durch die Gewerbeordnung, das Handelsgesetzbuch und verschiedene Einzelgesetze (z.B. Lebensmittelgesetz, Arzneimittelgesetz).

ist im engeren Sinn der Ankauf und Verkauf von Waren, im weiteren Sinn die Gesamtheit der Tätigkeiten, die den Umlauf der Güter vom Hersteller zum Verbraucher vermitteln. Das Recht des Handels ist in der Gewerbeordnung, dem Handelsgesetzbuch und verschiedenen Einzelgesetzen geregelt. In der Wirtschaft wird vor allem zwischen Großhandel und Einzelhandel unterschieden.

gewerbsmäßiger Erwerb und Weiterverkauf von Waren ohne Veränderung in deren Substanz. Nach der räumlichen Ausdehnung unterscheidet man den grenzüberschreitenden Außenhandel und den Binnenhandel, d. h. den Handel innerhalb eines Landes. Nach der Art des Geschäftes unterscheidet man den Einzelhandel und den Großhandel. Je nachdem in wessen Namen und wessen Rechnung der Handel erfolgt, kann man den Eigen- oder Proprehandel im eigenen Namen und für eigene Rechnung und den Kommissionshandel (Kommission) für fremde Rechnung unterscheiden. Der gewerbsmäßige Handel unterliegt als Gewerbe den Vorschriften der GewO. Für bestimmte Handelsbranchen bestehen Spezialgesetze (z. B. LebensmittelG, ArzneimittelG, WaffenG). Händler sind als Gewerbetreibende kraft Gesetzes Mitglieder der Industrie- und Handelskammern des jeweiligen Bezirkes.

Der Groß- und Einzelhandel unterliegt als Gewerbe den Vorschriften der GewO (insbes. Anzeigepflicht nach § 14, Untersagungsmöglichkeit nach § 35). Für viele Branchen ist die Ausübung des Groß- und Einzelhandels durch Spezialgesetze geregelt, z. B. im Lebensmittel- und Futtermittelrecht, für Arzneimittel, für Waffen. Handelsunternehmen gehören kraft Gesetzes einer Industrie- und Handelskammer an.




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