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Handelsbilanz
1. Betriebswirtschaftlich: Gegenüberstellung von Aktiva und -. Passiva nach handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften; Bilanz
2. Gesamtwirtschaftlich: Ausfuhren und Einfuhren von Waren erfassende Teilbilanz der Leistungs- bzw. Zahlungsbilanz.
Die Handelsbilanz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanz, die bei Beginn eines Handelsgewerbes und danach regelmäßig am Schluß eines Geschäftsjahres aufzustellen ist. Es handelt sich dabei um eine externe Bilanz, deren Adressaten Gesellschafter, Gläubiger, Konkurrenten u.a. sind. Die Bewertung in der Handelsbilanz erfolgt nach dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht. Danach werden drei Zielsetzungen angestrebt:
1. die nominelle Kapitalerhaltung
Sie besagt, daß die Gesamtabschreibung eines Gutes den Anschaffungswert auch bei steigenden Wiederbeschaffungswerten nicht übersteigen darf.
Haftung
2. der Gläubigerschutz
Im Interesse der Gläubiger soll eine obere Grenze für die Bewertung der Vermögensgegenstände und entsprechend eine untere Grenze für die Bewertung von Schulden festgesetzt werden. Für die Sicherheit der Gläubiger ist es bei einem stark verschuldeten Unternehmen entscheidend, daß die angesetzten Werte der Vermögensgegenstände auch tatsächlich realisiert werden können.
3. der Schutz der Gesellschafter
Auch im Interesse der Gesellschafter hat der Gesetzgeber obere Grenzen für die Bewertung von Verbindlichkeiten fixiert, damit Gewinnansprüche der Gesellschafter nicht verkürzt bzw. auf spätere Perioden verschoben werden. Der Grundsatz kaufmännischer Vorsicht sowie die drei angestrebten Zielsetzungen finden ihren Ausdruckim 1) Realisationsprinzip, 2) Imparitätsprinzip, 3) Niederstwertprinzip für die Vermögensgegenstände, 4) Höchstwertprinzip für die Verbindlichkeiten.
Trade Balance, Balance Commerciale
Teilbilanz der Zahlungsbilanz, in der für einen bestimmten Zeitraum der Wert der Ausfuhr (Exportwert) und der Wert der Einfuhr (Importwert) in In- und Auslandswährung gegenübergestellt wird. Übersteigt der Exportwert (Importwert) den Importwert (Exportwert), entsteht ein Handelsbilanzüberschuß (-defizit) bzw. eine aktive (passive) Handelsbilanz.
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