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Handelsbräuche
Handelsbräuche/
Usancen
sind
Gewohnheit
en und Gebräuche unter
Kaufleute
n (§ 346
HGB
), die den Willen der
Kaufleute
ergänzen, selbst wenn sie keine Kenntnis
von ihnen
haben
sollten. Beispiel: Es wird als bekannt vorausgesetzt, was eine
Handelsklausel
wie „
ab Werk
" oder „
fob
" bedeutet.
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