| |
|
|
Handelsgesellschaft
Vereinigung von mindestens zwei Personen zum Betreiben von Handelsgeschäften, d. h. Rechtsgeschäften, die durch die Betriebstätigkeit eines Kaufmanns bedingt sind. Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen, sie unterliegen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und können in Form einer -. Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet werden. -. Gesellschaft
Eine Handelsgesellschaft ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen zum Betreiben von Handelsgeschäften, d. h. Rechtsgeschäften, die durch die Betriebstätigkeit eines Kaufmanns bedingt sind. Handelsgesellschaften sind im Handelsregister eingetragen, sie unterliegen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und können in Form einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gegründet werden.
>>> Gesellschaft.
Handelsgesellschaften im Rechtssinne sind die , Personengesellschaften (oHG, KG) und die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA). Die für die Kaufleute geltenden Vorschriften finden gemäß § 6 Abs. 1 HGB auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung. Die Genossenschaften sind gemäß § 17 Abs. 2 GenG den Handelgesellschaften gleichgestellt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|