sind Qualitätsnormen für Produkte der Landwirtschaft und Fischerei. Sie informieren den Konsumenten über die Beschaffenheit eines Produktes (z.B. Herkunft, Zeitpunkt der Erzeugung, Art der Behandlung usw.). Geregelt im HandelsklassenG. Beispiel: Obst, Handelski. »Extra« = hervorragende Qualität, ohne Mängel. Handelsklassen sind nicht zu verwechseln mit den ebenfalls existierenden Gewichtsklassen (z.B. bei Eiern).