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Handelsklausel

Im Handelsrecht sind nationale und internationale Handelsklauseln gebräuchlich. Es entspricht der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns, ihre Anwendungsbereiche und Auslegungen zu kennen. Ein Kaufmann kann sich nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass die Selbstbelieferungsklausel den Verkäufer bei fehlender Lieferung von seiner Leistungspflicht befreit oder die Kassaklausel eine Vorleistungspflicht des Käufers ohne vorherige Prüfung der Kaufsache begründet. Neben den nationalen Handelsklauseln sind die International Commercial Terms (Incoterms) für den grenzüberschreitenden Warenverkehr von Bedeutung. Ihre einheitliche Auslegung ergibt sich aus den Regeln der Internationalen Handelskammer.

 

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