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Handelsklausel
Im
Handelsrecht
sind nationale und internationale
Handelsklauseln
gebräuchlich. Es entspricht der
Sorgfaltspflicht
eines ordentlichen
Kaufmann
s, ihre
Anwendungsbereich
e und Auslegungen zu kennen. Ein
Kaufmann
kann sich nicht darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass die Selbstbelieferungsklausel den
Verkäufer
bei fehlender
Lieferung
von seiner
Leistungspflicht
befreit oder die Kassaklausel eine Vorleistungspflicht des
Käufer
s ohne vorherige
Prüfung
der
Kaufsache
begründet. Neben den nationalen
Handelsklauseln
sind die
International Commercial Terms
(
Incoterms
) für den grenzüberschreitenden
Warenverkehr
von Bedeutung. Ihre einheitliche Auslegung ergibt sich aus den Regeln der Internationalen
Handelskammer
.
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Weitere Begriffe :
Magnetband-Clearing-Verfahren
Commodity Exchange Inc. (COMEX)
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