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U
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Y
Z
Handelsklauseln
Abkürzungen für Vertragsvereinbarungen im
Handel
. Diese
z
.
T
. international gültigen
Handelsklausel
n, die auch als
Incoterms
(
International Commercial Terms
) bzw.
Trade Terms
bekannt sind, werden in der übersicht zusammengefasst. Die Internationale Chamber of
Commerce
(
ICC
) in
Pari
s hat mit Wirkung seit 1.1. 2000 die
Incoterms
überarbeitet. Die einheitlichen Abkürzungen
soll
en die
Geschäftsbeziehung
en und die
Kommunikation
unter den
z
.
T
. internationalen
Partner
n vereinfachen, erleichtern und verkürzen. Die Einheitlichkeit wird durch die Internationalen
Handelskammer
n vorgeschrieben. So weisen auch
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
auf diese
Incoterms
hin. Die
Handelsklausel
n werden meist in
Verbindung
mit den
Versandklauseln
genannt, sind von diesen aber zu unterscheiden. Die E-
Klausel
ist für den
Verkäufer
die günstigste
Klausel
, da er die Ware lediglich auf seinem Gelände zur
Verfügung
stelle
n muss. Bei den drei F-
Klausel
n ist der Haupttransport vom
Käufer
zu übernehmen. Bei den C-
Klausel
n hat der
Verkäufer
auf eigenes
Risiko
einen
Beförderungsvertrag
abzuschließen. Bei den fünf D-
Klausel
n muss der
Verkäufer
sämtliche
Kosten
und Risiken
bis
zum
Bestimmungsort
tragen.
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