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Handelsüberwachungsstelle
Börsenorgan
, welches von einer
Wertpapierbörse
unter Beachtung von
Maßnahmen
der
Börsenaufsichtsbehörde
eingerichtet und
betriebe
n wird. Die Handelsüberwachungsstelle überwacht den täglichen
Börsenhandel
und die Börsengeschäftsabwicklung. Zu diesem Zweck erfaßt sie die relevanten
Daten
über den
Börsenhandel
und Börsengeschäftsabwicklung. Sie wertet diese
Daten
systematisch
und lückenlos aus und führt ggf. die notwendigen
Ermittlung
en durch. Im Falle von
Unregelmäßigkeit
en im
Börsenhandel
oder/und in der Börsengeschäftsabwicklung ist sie zur
Information
der
Börsengeschäftsführung
und der
Börsenaufsichtsbehörde
verpflichtet. Einzelheiten ihrer
Aufgabenstellung
und
Kompetenzen
sind gem. § 1bBörsG geregelt.
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TPP
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