Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Handelsübliche Nachlieferungen

Nachlieferungen zu vertraglich vereinbarten und bereits ausgeführten Lieferungen sind in bestimmten Wirtschaftssektoren unentgeltlich üblich, wenn sie aufgrund von Mängelrügen zustande kommen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Handelsüberwachungsstelle
Handelsbank

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Put-Optionsschein Gleichgewicht BVR
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum