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Handlungsbevollmächtigter
Ein Handlungsbevollmächtigter ist der
Stellvertreter
eines Kaufmanns. Der Handlungsbevollmächtigte darf ein
Unternehmen
allerdings nur bei gewöhnlichen, unternehmenstypischen
Geschäfte
n vertreten.
Gesetzlich
ist die
Handlungsvollmacht
in § 54
Handelsgesetzbuch (HGB)
verankert.
Stellvertreter
eines
Kaufmann
s. Der Handlungsbevollmächtigte darf ein
Unternehmen
allerdings nur bei gewöhnlichen, unternehmenstypischen
Geschäfte
n vertreten.
Gesetzlich
ist die
Handlungsvollmacht
in § 54
Handelsgesetzbuch (HGB)
verankert.
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