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Handlungsbevollmächtigter

Ein Handlungsbevollmächtigter ist der Stellvertreter eines Kaufmanns. Der Handlungsbevollmächtigte darf ein Unternehmen allerdings nur bei gewöhnlichen, unternehmenstypischen Geschäften vertreten. Gesetzlich ist die Handlungsvollmacht in § 54 Handelsgesetzbuch (HGB) verankert.
Stellvertreter eines Kaufmanns. Der Handlungsbevollmächtigte darf ein Unternehmen allerdings nur bei gewöhnlichen, unternehmenstypischen Geschäften vertreten. Gesetzlich ist die Handlungsvollmacht in § 54 Handelsgesetzbuch (HGB) verankert.

 

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