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Hartz-Gesetze
Nach dem Vorsitzenden der von der
Regierung
im Februar 2002 eingesetzten
Kommission
„Moderne
Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt“ „Dr. Peter Hartz“,
Vorstandsmitglied
der Volkswagen AG, benannte
Gesetze
.
Erlass
en wurden von der
Regierung
die
Gesetze
Hartz I bis IV. Diese
regeln
im Einzelnen: Hartz I:
Einrichtung
von
Personal
Service
Agentur
en zur effizienteren
Vermittlung
auf dem
Arbeitsmarkt
. Weiter wurden die Zumutbarkeitsregeln für
Arbeitslose
überarbeitet und die
Arbeitnehmerüberlassung
neu geregelt. Hartz II: Die
Regelung
en für
Minijobs
wurden wieder ausgeweitet und mit einer
pauschale
n
Abgabe
(25%) durch den
Arbeitgeber
sozialversichert und lohnversteuert. Der Existenzgründerzuschuss (
Ich-AG
) wurde eingeführt. Hartz III: Regelt im Wesentlichen den Umbau der
Bundesanstalt für Arbeit
zur
Bundesagentur für Arbeit
(BA) . Hartz IV: In diesem
Gesetz
wurde die Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe
und
Sozialhilfe
geregelt. Alle
Gesetze
straffen den
Leistungskatalog
im Rahmen der
Arbeitslosenunterstützung
. Insbesondere die Eigeninitiative und die
Mobilität
sollen verstärkt unterstützt werden.
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