1. In der Wirtschaftstheorie wird unter einem Haushalt eine ökonomische Einheit verstanden, die sich unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder durch einen einheitlichen Willen und einheitliches Handeln auszeichnet. Es wird zwischen privat
1. eine Wirtschaftseinheit, die keine Güter herstellt, die (wie von Unternehmen hergestellte Güter) auf einem Markt gehandelt werden. Der Haushalt tritt somit als Einkommens-Bezieher und Konsument in Erscheinung. Neben diesen privaten Haushalten kann auch der Staat als Haushalt gesehen werden, da er über Steuern ein Einkommen erzielt, welches er als Staatsausgaben »konsumiert«. 2. Bezeichnung für das Budget einer öffentlichen Institution oder Körperschaft.