Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Haushalt

1. In der Wirtschaftstheorie wird unter einem Haushalt eine ökonomische Einheit verstanden, die sich unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder durch einen einheitlichen Willen und einheitliches Handeln auszeichnet. Es wird zwischen privaten (Einzelpersonen oder Personengemeinschaften) und öffentlichen Haushalten (z. B. Gebietskörperschaften) unterschieden.
2. In der Finanzwissenschaft wird unter dem (öffentlichen) Haushalt die vollständige Zusammenstellung der erwarteten Einnahmen und der im Prinzip vollzugsverbindlichen (da der Bundeshaushalt als Gesetz verabschiedet wird) Ausgaben eines öffentlichen Gemeinwesens verstanden. Budget
3. Für die amtliche Statistik zählen jeweils die Personen zu einem Haushalt, die (unabhängig vom Familienstand) zusammen wohnen und wirtschaften.

1. In der Wirtschaftstheorie wird unter einem Haushalt eine ökonomische Einheit verstanden, die sich unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder durch einen einheitlichen Willen und einheitliches Handeln auszeichnet. Es wird zwischen privat
en (Einzelpersonen oder Personengemeinschaften) und öffentlichen Haushalten (z. B. Gebietskörperschaften) unterschieden.

2. In der Finanzwissenschaft wird unter dem (öffentlichen) Haushalt die vollständige Zusammenstellung der erwarteten Einnahmen und der im Prinzip vollzugsverbindlichen (da der Bundeshaushalt als Gesetz verabschiedet wird) Ausgaben eines öffentlichen Gemeinwesens verstanden. Budget

3. Für die amtliche Statistik zählen jeweils die Personen zu einem Haushalt, die (unabhängig vom Familienstand) zusammen wohnen und wirtschaften.

1. eine Wirtschaftseinheit, die keine Güter herstellt, die (wie von Unternehmen hergestellte Güter) auf einem Markt gehandelt werden. Der Haushalt tritt somit als Einkommens-Bezieher und Konsument in Erscheinung. Neben diesen privaten Haushalten kann auch der Staat als Haushalt gesehen werden, da er über Steuern ein Einkommen erzielt, welches er als Staatsausgaben »konsumiert«. 2. Bezeichnung für das Budget einer öffentlichen Institution oder Körperschaft.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Hausbank
Haushaltsbudget

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Mindestdeckungsbeitrag Controller-Organisation Nettoeinkommen, bereinigtes durchschnittliches
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum