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Herzog-Kommission

In der Gesundheitswirtschaft:

eigentlich Kommission "Soziale Sicherheit", wurde unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Roman Herzog vom Bundesvorstand der CDU mit dem Auftrag einberufen, konkrete Reformvorschläge zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme auszuarbeiten. Die Kommission empfiehlt bei der Kranken- und Pflegeversicherung die Umstellung vom Umlageverfahren auf ein kapitalgedecktes Prämienmodell, bei dem jeder Versicherte einkommensunabhängig eine Kopfpauschale zahlt.

Zur Erweiterung der Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen bei der Bemessung des Beitrags alle Einkünfte einbezogen werden. Vom Umstieg auf die Kopfpauschalen frühestens im Jahr 2013 an soll dies für die Krankenversicherung etwa 264 Euro monatlich je Versicherten kosten. Der soziale Ausgleich soll über Steuern und nicht über die lohnbezogenen Beiträge geleistet werden.

Dafür muss der Staat laut Kommission künftig 27,3 Milliarden Euro im Jahr aufwenden. Kritiker des Vorschlags argumentieren u.a., der Vorschlag entlaste obere Einkommen besonders, käme also einer Umverteilung von unten nach oben gleich.

BürgerversicherungKopfprämienmodell

 

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Weitere Begriffe : Ludwig Erhard justification, context of Zwischenbilanz, Zwischenausweis
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