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Höchstwertprinzip
Handlungsanweisung
zur
Realisierung
des Realisations- und
Imparitätsprinzips
. Das Höchstwertprinzip besagt, daß von zwei möglichen
Wertansätze
n einer
Verbindlichkeit
jeweils der höhere zu wählen ist.
Der Höchstwert ist ein handelsrechtlicher Begriff, der bei der
Bewertung
von
Verbindlichkeiten
nach dem
Grundsatz kaufmännischer Vorsicht
verwendet werden muß. Das Höchstwertprinzip für
Verbindlichkeiten
besagt, daß bei einem niedrigeren
Zeitwert
der höhere Entstehungswert angesetzt werden muß, oder bei einem höheren
Zeitwert
und einem niedrigeren Entstehungswert der höhere
Zeitwert
für die
Bewertung
der
Verbindlichkeiten
ausgewählt werden muß.
Gegensatz: ,
Niederstwertprinzip
Verbindlichkeiten
sind dem kaufmännischen—»
Vorsichtsprinzip
entsprechend im Zweifel zum höchsten
Wert
anzusetzen. Bei
Vermögenswerte
n gilt umgekehrt das
Niederstwertprinzip
.
Maßregel für die -
Bewertung
von
Passiva
in der
Bilanz
. Es ergibt sich aus den -
GoB
. Dabei werden gemäß der kaufmännischen Vorsicht
Verbindlichkeiten
mit dem höchstmöglichen
Betrag
ihrer
Rückzahlung
angesetzt.
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