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Horizontale Kapital-Vermögensstrukturregel

Durch horizontale KapitalVermögensstrukturregeln sollen bestimmte Proportionen zwischen dem investierten Unternehmensvermögen und der Qualität der Finanzierungsmittel als Mindeststandards einer Finanzpolitik vorgegeben werden, die der Aufrechterhaltung des finanziellen Gleichgewichts eines Unternehmens verpflichtet ist. Als Goldene Bilanzregel bezeichnet man die Forderung, daß das bilanzielle Anlagevermögen eines Unternehmens durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt ist. In einer weiteren Fassung fordert man darüber hinaus, daß auch die langfristig gebundenen Teile des Umlaufvermögens durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein müssen. Bekannt ist auch die Regel, daß das Anlagevermögen schon durch das Eigenkapital gedeckt sein müsse. Im Rahmen der » Finanzanalyse ermittelt man im allgemeinen, in welchem Ausmaß alle drei Regeln eingehalten oder verletzt werden und vergleicht diese Zahlen mit Branchendurchschnittswerten und selbst gesetzten Normziffern.

 

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Weitere Begriffe : Anteilinhaber Genussrechtskapital bei Banken (Instituten), Dauerhaftigkeit defense sociale
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