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IATA
(
International Air Transport Association
) ist ein
Zusammenschluß
von Luftfahrtgesellschaften, der die
Interesse
n der
Mitglieder
gegenüber
Regierung
en,
Behörde
n und Flughafengesellschaften sowie in
Zusammenarbeit
mit internationalen
Organisationen
vertritt. Die
Mitgliedschaft
in der 1919 von sechs Fluggesellschaften gegründeten IATA ist zweistufig: Die Basismitgliedschaft beschränkt sich auf eine
Zusammenarbeit
in
Verwaltung
und
Abwicklung
(»Trade Association«), in der zweiten Stufe vereinbaren die
Mitglieder
Tarif
e und
Bedingung
en für den Flugverkehr (»Tariff Coordination«). Bezüglich der Flugtarife wirkt die IATA als
Kartell
, in dem die Fluggesellschaften die Flugpreise in gleicher Höhe festsetzen.
IG 1.
Industriegewerkschaft
: Bezeichnung für
Gewerkschaften
, die nach dem sogenannten Industrieverbandsprinzip organisiert sind. In diesen
Gewerkschaften
sind jeweils nur
Arbeitnehmer
eines bestimmten
Industriezweig
s Mitglied. Beispiel: IG Metall für alle Industrieunternehmen der Metallbranche. 2. Interessengemeinschaft:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
, die der Förderung und/oder der Durchsetzung der
Interesse
n ihrer
Gesellschafter
dient. Als Interessengemeinschaft gilt auch der
Zusammenschluß
von
rechtlich
selbständig
en
Unternehmen
mit dem
Ziel
, ihre
Gewinne
zusammenzulegen und anschließend nach einem bestimmten
Schlüssel
zu
verteilen
. Beispiel:
IG Farben
.
Kooperation der Verkehrsbetriebe
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