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Ich-AG
Umgangssprachliche Bezeichnung für den Existenzgründungszuschuss im Rahmen der Hartz-Gesetze , auf den ein Existenzgründer einen Rechtsanspruch hat. Der Name Ich-AG resultiert daraus, dass Voraussetzung für die Gewährung des Existenzgründungszuschusses ist, dass der Existenzgründer außer mithelfenden Familienangehörigen keine Arbeitnehmer beschäftigen darf. Der Zuschuss beträgt im 1. Jahr 600 €/Monat, im 2. Jahr 360 €/Monat und im 3. Jahr 240 €/Monat. Während des Förderzeitraums besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Zuschuss wird nur gewährt, solange das Einkommen des Existenzgründers 25.000 € pro Jahr nicht übersteigt.
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