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Identitätsprinzip
Grundlegendes Kostenzurechnungsprinzip in der REKR. Ausgehend von der Erkenntnis, daß Leistungsentstehung und Kosten die gekoppelte Wirkung des Einsatzes von Produktionsfaktoren sind (siehe Finalität, Kausalität), lassen sich Kosten einem Bezugsobjekt nur dann zurechnen, wenn beider Existenz auf eine gemeinsame Entscheidung zurückgeführt werden kann. Eine Zusammenfassung und Normierung von Entscheidungen, wie sie beim Verursachungsprinzip mit dem Konstrukt der Beschäftigung vorgenommen wird, sowie die Zurechnung aufgrund indirekter Zusammenhänge sind mit dem Identitätsprinzip nicht vereinbar.
Das Identitätsprinzip nach Paul Riebel besagt, daß Kosten und Leistungen nur insoweit einander gegenübergestellt werden können, als der Verzehr an Gütern zur Erstellung von Leistungen auf dieselbe, identische Entscheidung zurückgeht. So kann der Erlös einer zusätzlich verkauften Einheit eines Produktes nur den Kosten gegenübergestellt werden, die durch dieselbe Entscheidung für die Erstellung dieser zusätzlichen Produkteinheit verursacht worden ist. Die Zurückführbarkeit auf dieselbe identische Entscheidung ("Identitätsprinzip") ist das allein maßgebliche Kriterium für die Zurechenbarkeit der Kosten auf bestimmte Leistungen. Das Identitätsprinzip zeigt gegenüber dem Verursachungsprinzip in seiner weiten Fassung insoweit eine andere Ursa che-WirkungBeziehung auf. Es ist weitgehend mit dem Marginalprinzip identisch. Unter dem Identitätsprinzip erfaßt man im Bilanzwesen die Bilanzidentität ( Grundsatz der Bilanzidentität).
Kostenzurechnungsprinzipien
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