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Illiquidität

Zustand, in dem das finanzielle Gleichgewicht eines Unternehmens derart gestört ist, dass Zahlungsunfähigkeit besteht. Der Bestand liquider (flüssiger, d. h. unmittelbar verfügbarer) Mittel reicht nicht aus, um alle fälligen Forderungen termingerecht zu bezahlen. Ist die Illiquidität eines Unternehmens von Dauer, führt dies i. d. R. zum Konkurs oder Vergleich. Gegensatz: Liquidität

Auf deutsch Zahlungsunfähigkeit.

Zustand, in dem die Zahlungsmittel nicht zur Begleichung der zwingenden Zahlungsverpflichtungen ausreichen: Zahlungsunfähigkeit.

Hinweis:
Illiquidität führt bei allen Gesellschaftsformen zur Eröffnung des Konkursverfahrens (Konkurs).

Die Illiquidität ist der Zustand der Zahlungsunfähigkeit, die in der Regel zum Konkurs oder Vergleich führt. Der Betrieb ist dann nicht mehr in der Lage, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Gegensatz: Liquidität

ist die Unfähigkeit einer Unternehmung, den in einem Zeitpunkt zwingend fällig
en Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Liquidität ist nicht mehr gewährleistet. Ist diese Situation nicht sofort behebbar (z.B. durch neue Kredite), wird das Vergleichs- bzw. Konkursverfahren eröffnet (§ 2 VerglO, § 102 KO). Siehe auch Konkurs.

Für die Konkursgründe Zahlungsun fähigkeit (Illiquidität) und Überschuldung gibt es keine Legaldefi nitionen. Die Rechtsprechung defi niert Zahlungsunfähigkeit als das »auf dem Mangel an Zahlungsmitteln be ruhende dauernde Unvermögen des Schuldners, seine fälligen Geldschul den im wesentlichen zu berichtigen«. Zahlungsunfähigkeit wird insbeson dere immer dann angenommen, wenn der » Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Dagegen ist die Zah lungsstockung, bei der keine dauern de Zahlungsunfähigkeit vorhegt, kein KonkursGrund .

 

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