Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Immaterieller Anlagewert

sind Rechte, die für die Unternehmung einen bestimmten Wert besitzen und dauernd dem Geschäftsbetrieb der Unternehmung dienen. Nach dem Merkmal der Betriebsgebundenheit kann man einteilen in betriebsgebundene (z.B. Geschäftswert) und betriebsungebundene Vermögenswerte (veräußerlichte und selbständig verwertbare Güter, wie Patente und Markenschutzrechte). Nach dem Merkmal der Aufwandsbezogenheit unterscheidet man derivative immaterielle Güter (Güter, für die eine Zahlung geleistet wurde, entweder als Kaufpreis oder in anderer Form [z.B. Patente, Lizenzen, Konzessionen]), und originäre immaterielle Güter (Güter, die im Betrieb selbst entstanden sind, ohne daß ihnen besondere Aufwendungen zugerechnet werden können [z.B. Firmenname, Kundenkreis, Organisation]). Immaterielle Güter dürfen nur dann aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Dies trifft nur für die derivativen immateriellen Güter zu.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
immaterielle Wirtschaftsgüter
Immaterielles Anreizsytem

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Intensitive Variation Return on Investment LLDC
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum