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Industrie- und Handelskammer

[s.a. Internationale Handelskammer] Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind Körperschaften öffentlichen Rechts, denen grundsätzlich alle Gewerbetreibenden eines Kammerbezirkes als Pflichtmitglieder angehören und die sich aus den (Pflicht-)Beiträgen ihrer Mitglieder finanzieren. Ihre Aufgaben bestehen in der Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder (vgl. Koch, 1998a, S. 157f.). Die IHK leisten neben den Aufgaben im Inland auch Hilfe beim Außenhandel (Außenhandel, Institutionen des). Dazu existieren eigene Außenwirtschaftsabteilungen, welche die Beratung und Information in wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen übernehmen. In regelmäßig erscheinenden Zeitschriften und Merkblättern informieren die IHKs insbesondere über Handelsverträge, internationale handelspolitische Abkommen, Ex- und Importvorschriften sowie über Fragen des internationalen Zahlungsverkehrs. Sie erteilen weiterhin Auskünfte über internationale Ausschreibungen, Messen und Ausstellungen. Durch Vermittlung von Anfragen aus dem Ausland, von Vertreterfirmen und durch die Unterstützung von Kooperationen leisten die Kammern Hilfe bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen. Neben außenhandelsrechtlichen und zollrechtlichen Informationen hat die IHK auch die Aufgabe der Ausstellung von Ursprungszeugnissen und der Schulung von Mitarbeitern im Außenhandel (vgl. Schroth, 2001, S. 335). Der Spitzenverband der IHK ist der 1949 neu gegründete Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der eine privatrechtliche Vereinigung öffentlich-rechtlicher Verbände darstellt. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Förderung und Sicherung der Zusammenarbeit der IHKs und der Wahrung und Durchsetzung der Belange der gewerblichen Wirtschaft gegenüber Instanzen des Bundes und der Gesetzgebung (vgl. Deutsche Bank, 1998, S. 115).

 

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