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Inhaber

Unternehmer, auf dessen /deren Rechnung und Gefahr ein Gewerbebetrieb geführt wird, meist identisch mit der im Handelsregister eingetragenen Firma. Ausnahmen: Einzelkaufmann führt übernommene Firma fort; bei oHG sind nicht alle Gesellschafter namentlich in der Firma genannt; Kommanditisten, die in der Firma nicht erwähnt werden. Auch Kapitalgesellschaften wird man zu den I. zu rechnen haben.

 

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