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Inhaberpapiere
Inhaberpapiere sind diejenigen Wertpapiere, die den jeweiligen Inhaber ohne einen zusätzlichen Nachweis als berechtigt ausweisen, die mit dem Wertpapier verbundenen Rechte geltend zu machen. Die Übertragung auf einen neuen Eigentümer erfolgt durch Einigung und einfache Übergabe des Papiers. Inhaberpapiere sind z. B. die Inhaberaktie oder der Inhaberüberbringerscheck.
sind Wertpapiere, bei denen die verbrieften Rechte vom Inhaber, d.h. Eigentümer, geltend gemacht werden können (u.U. auch durch einen Besitzer, der unberechtigt über das Papier verfugt). Für Inhaberpapiere gilt der Satz: »Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.« Das Papier wird wie eine Sache ge- und verkauft. Inhaberpapiere sind z.B.: Inhaberaktien, evtl. Wechsel (Indossament), Inhaberscheck (Scheck), Inhaberschuldverschreibung (Schuldverschreibung).
Nicht auf den Namen lautende Wertpapiere (z. B. Aktien, Schuldverschreibungen, Schecks), in denen der Aussteller die Leistung allein dem jeweiligen Inhaber, nicht einer bestimmten Person verspricht.
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