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Innerbetriebliche Leistungen

Leistungen, die nicht für den Absatz, sondern zum Wiedereinsatz im eigenen Unternehmen erbracht, d.h. an andere Kostenstellen geliefert werden (z.B. eigenerstellte Energie, eigene Reparaturleistungen). Die Inanspruchnahme dieser Leistungen von anderen Kostenstellen führt zu sekundären Kosten und wird im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfaßt.

Innerbetriebliche Leistungen erstellt eine Kostenstelle für eine andere.

Kann der Leistungsaustausch festgestellt, d.h. gemessen, werden und ist die Menge der bezogenen Leistungen von der Istleistung der beziehenden Stelle abhängig, werden die innerbetrieblichen Leistungen entsprechend den Arbeitsberichten verrechnet.
Kann der Leistungsaustausch nicht eindeutig beziffert bzw. gemessen werden, können die Kosten nach einem vorgängig festgelegten Schlüssel umgelegt werden. Alternativ kann ein sog. Versorgungsvertrag (Deckungsziel) vereinbart werden.

Innerbetriebliche Leistungen werden immer mit den Plankostensätzen verrechnet, die sich aus der Jahresplanung ergeben. Dadurch weiß die empfangende Stelle
, mit welchen Kosten und Belastungen im laufenden Jahre zu rechnen ist. Abweichungen auf Seite der leistenden Stelle werden nicht weiterverrechnet, da sie nur dem Verantwortungsbereich der leistenden Stelle zuzuordnen sind.
Innerbetriebliche Leistungen sind Leistungen des Betriebs, die nicht extern am Markt abgesetzt, sondern im eigenen Produktionsprozeß verbraucht werden (sekundäre Kosten).

Problem:
Die am Markt abgesetzte Betriebsleistung erbringt Umsätze und wird durch den Markt bewertet. Bei innerbetriebliche Leistungen dagegen existiert im Betrieb ein Bewertungs- und Verrechnungsproblem.
Die aktivierbaren innerbetriebliche Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten zu aktivieren und anschließend abzuschreiben. Die nicht aktivierbaren innerbetriebliche Leistungen können unterschiedlich bewertet werden:
Marktpreise, durch Auf- oder Abschläge korrigierte Marktpreise, Durchschnittspreise, Selbstkosten, variable Stückkosten (innerbetriebliche Leistungsverrechnung).

Hinweis:
Kosten sind das Gegenstück zu Leistungen. Das Gegenstück zu innerbetriebliche Leistungen sind die sekundären Kosten. Sie entstehen beim Verbrauch innerbetrieblicher Leistungen und stellen den Preis dieser Leistungen dar, der jenen Kostenstellen anzulasten ist, die die innerbetrieblichen Leistungen empfangen.

 

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